Wir schaffen Mehrwert

Allgemeine Geschäftsbedingungen


AAA Finanzservice GmbH, alleiniger Geschäftsführer Florian Haferkorn


Unseren Nachweis- und Vermittlungsleistungen liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde: Der Erfüllung unserer
Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteiischer Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im
Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln
unseres Berufsstandes


§ 1
Für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten
können wir – soweit nicht anderweitig vereinbart – von den Auftraggebern
(Verkäufer und Käufer) in NRW jeweils eine Provision in Höhe von 3 %, zzgl.
jeweils gültiger Mehrwertsteuer verlangen.
a) Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen:
In Nordrhein-Westfalen 3 %, zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer
(vom Käufer und Verkäufer) vom vertraglich vereinbarten
Gesamtkaufpreis. In Hamburg und Schleswig-Holstein 5,25 %, in Berlin
6,00 %, zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer (vom Käufer) vom
vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis.
b) Bei Projekten / Werklieferungsverträgen / GUGeneralübernehmerverträgen
o.ä.: 3% des Gesamtprojekt-/ vertragswertes.
c) Erbbaurechte: 3 % vom Grundstückswert und etwa
bestehender Aufbauten. Die Fälligkeit der Provision tritt hier mit dem
Tag der Wirksamkeit des Vertrages ein.
.
d) Vorkaufsrechte: berechnet vom Verkehrswert des Objektes: 1 %.

§ 2
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich,
längstens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter
Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung berechtigen
uns zur Geltendmachung von Schadensersatz.

§ 3 Für reine Beratungsdienstleistungen, sei es in der Konzepterstellung, in der Vertriebsberatung oder leiten von Seminaren, stellen wir, so keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, 150 Euro pro Stunde zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer in Rechnung.


§ 4
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw.
aufgrund unseres Nachweises ein Hauptvertrag zustande gekommen ist.
Mitursächlichkeit genügt.


a) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossenen
Vertrag (z.B. durch Eintritt einer auflösenden Bedingung, nachträglicher
Unmöglichkeit, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung oder Ausübung
eines gesetzlichen Rücktrittsrechts)nachträglich entfällt.


b) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss
des Hauptvertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen
Bedingungen erfolgt, sofern sich der wirtschaftliche Erfolg des von uns
vermittelten und des tatsächlich abgeschlossenen Hauptvertrages decken.


c) Nimmt ein Interessent direkte Verhandlungen mit dem Auftraggeber
auf, ohne auf unsere Vermittlungstätigkeit zu verweisen, so hat der Auftraggeber
uns hiervon in Kenntnis zu setzen.


§ 5
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig
zu werden.


§ 6
a) Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und uns
ein besonderes Treueverhältnis. Dem gemäß sind direkt an den Auftraggeber
herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende
Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen.
Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit.

b) Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende Frist erteilt; diese
beträgt längstens 2 Jahre. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt
3 Monate zum vereinbarten Vertragsende. Wird der Vertrag nicht gekündigt,
so verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr.


c) Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber vorzeitig gekündigt, ohne
dass der Abschluss eines Vertrages vermittelt werden konnte und/oder
vorzeitig durch den Auftraggeber beendet und/oder sollten Einschränkungen
die den Verkauf betreffen, durch den Auftraggeber auferlegt
werden, so sind die uns bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten,
zzgl. der z.Zt. gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%, zu erstatten.

§ 7
Wird der Hauptvertrag abgeschlossen, so hat der Auftraggeber uns auf
Verlangen die Vertragspartei bekannt zugeben.

§ 8
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist
uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift
und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.


§ 9
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der
Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz derjenigen Auslagen
und Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit der weiteren Vertragserfüllung
noch entstehen.


§ 10
Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen
Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen
Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt.


§ 11
Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das
angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich.
Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmachtoder
Auftraggeber des Interessenten, ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung
zulässig. Andernfalls haftet der Auftraggeber – unbeschadet eines
weiteren Schadensersatzanspruchs – im Falle des Vertragsschlusses durch
den Dritten auf die entgangene Provision.


§ 12
Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Objektanbieter erteilten
Auskünfte; hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf
bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers –
auch außervertraglicher Art - sind im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung
durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, dass
die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszweckes
von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) oder kraft Gesetzes zwingend
gehaftet wird, so z.B. bei der Haftung für die Übernahme einer Garantie oder
der Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten
ist.
§ 13


a) Alle Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen
sind schriftlich zu vereinbaren. Auch Kündigungen des Maklervertrages
bedürfen der Schriftform.


b) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.


c) Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Düsseldorf Erfüllungsort und
Gerichtsstand.

AAA Finanzservice GmbH

Geschäftsführer Florian Haferkorn

Rosenstr. 11a, 40479 Düsseldorf